Die goldene Regel: Sachleistungen, niemals Bargeld
Das Behindertentestament ist errichtet, der Testamentsvollstrecker (TV) hat sein Amt angetreten. Und jetzt? Jetzt steht er vor dem Verwaltungsalltag – und der besteht im Kern aus einer einzigen Frage: Wofür darf ich das Geld ausgeben, ohne die Sozialleistungen meines Schützlings zu gefährden?
Die Antwort ist einfacher, als viele denken. Es gibt eine goldene Regel, die fast alle Situationen abdeckt:
Sachleistungen direkt an den Anbieter – niemals Bargeld auf das Konto des Kindes.
Wer diese Regel befolgt, macht fast alles richtig. Doch der Teufel steckt im Detail. Dieser Artikel erklärt mit konkreten Beispielen, was der TV finanzieren darf, was verboten ist und wo die Grauzonen liegen.
Warum die Art der Zuwendung entscheidet
Das Prinzip: Ergänzung, nicht Ersetzung
Der Staat gewährt Menschen mit Behinderung Leistungen für den Grundbedarf: Unterkunft, Essen, Kleidung, medizinische Grundversorgung, Eingliederungshilfe. Das Geld aus dem Behindertentestament soll diese Leistungen nicht ersetzen, sondern das Leben darüber hinaus bereichern.
Warum ist das so wichtig? Weil der Sozialhilfeträger jede Zuwendung prüft:
- Ersetzt die Zuwendung eine Sozialleistung? → Die Sozialleistung wird gekürzt. Das Erbe finanziert, was der Staat ohnehin bezahlt hätte. Netto-Effekt für Ihr Kind: null.
- Geht die Zuwendung über den Grundbedarf hinaus? → Die Sozialleistungen bleiben unberührt. Ihr Kind bekommt echte Extras. Netto-Effekt: positiv.
Warum Sachleistungen, nicht Geld?
Bargeld auf dem Konto Ihres Kindes ist Vermögen oder Einkommen – beides wird auf Sozialleistungen angerechnet. Eine Sachleistung dagegen (ein Urlaubsvoucher, ein Tablet, eine Konzertkarte) ist kein anrechenbares Einkommen, solange sie direkt vom TV bezahlt wird und nicht über das Konto des Kindes läuft.
| Form der Zuwendung | Sozialrechtliche Wirkung |
|---|---|
| TV überweist 500 € an Lennard | Einkommen im Zuflussmonat → Grundsicherung wird gekürzt |
| TV kauft Lennard ein iPad für 500 € | Kein Einkommen → Grundsicherung läuft weiter |
| TV überweist 500 € an den Reiseveranstalter für Lennards Urlaub | Kein Einkommen → Grundsicherung läuft weiter |
Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern im Zahlungsweg.
Was der TV finanzieren darf – mit Beispielen
Freizeit und Erholung
| Zuwendung | Beispiel | So wird bezahlt |
|---|---|---|
| Urlaubsreisen | Ferienfreizeit, Familienurlaub, betreute Reise | TV überweist direkt an den Reiseveranstalter |
| Freizeitpark, Zoo, Konzerte | Tagesausflug, Jahreskarte | TV kauft Tickets |
| Kino, Theater, Museum | Regelmäßige Besuche | TV kauft Karten oder Abos |
| Sportverein | Mitgliedschaft, Ausrüstung | TV überweist Beitrag, kauft Ausrüstung |
Therapien und Förderung
| Zuwendung | Beispiel | So wird bezahlt |
|---|---|---|
| Reittherapie | 100 €/Monat, nicht von der Kasse gedeckt | TV überweist direkt an die Therapeutin |
| Musiktherapie | Wöchentlich, privat | TV überweist an den Therapeuten |
| Schwimmkurs | Spezialkurs für Menschen mit Behinderung | TV überweist an den Anbieter |
| Logopädie (Zusatz) | Über die Kassenleistung hinaus | TV überweist an die Praxis |
Achtung: Nur Therapien, die die Krankenkasse nicht (vollständig) übernimmt. Wird eine Therapie bereits von der Kasse oder der Eingliederungshilfe finanziert, darf der TV sie nicht „doppelt" bezahlen.
Persönliche Ausstattung
| Zuwendung | Beispiel | So wird bezahlt |
|---|---|---|
| Elektronik | Tablet, Spielkonsole, Computer | TV kauft direkt beim Händler |
| Besondere Kleidung | Über den Grundbedarf hinaus | TV kauft oder überweist an Geschäft |
| Möbel, Einrichtung | Neues Bett, Schreibtisch, Dekoration | TV bestellt und liefern lassen |
| Adaptiertes Fahrzeug | Umbau, Spezialfahrrad, E-Rollstuhl-Zubehör | TV zahlt direkt an Anbieter |
Geschenke
Geburtstag, Weihnachten, besondere Anlässe – der TV darf Geschenke machen. Aber immer als Sachgeschenke, nicht als Geldgeschenke. Ein neues Buch, eine Spielkonsole, ein Ausflug – alles in Ordnung. 200 Euro auf das Konto überweisen – nicht in Ordnung.
Zusätzliche Assistenz
Wenn die Eingliederungshilfe nur eine bestimmte Stundenzahl an Assistenz bewilligt, darf der TV darüber hinausgehende Assistenzstunden finanzieren. Zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe zahlt 20 Stunden Freizeitassistenz im Monat. Das Kind möchte aber jedes Wochenende zum Fußball. Der TV bezahlt die zusätzlichen Stunden – direkt an den Assistenzdienst.
Was der TV NICHT finanzieren darf
Grundbedarf = Aufgabe des Staates
| Verbotene Zuwendung | Warum verboten | Was passiert? |
|---|---|---|
| Bargeld an das Kind | Gilt als Einkommen | Grundsicherung wird im Zuflussmonat gekürzt |
| Miete / Unterkunftskosten | Kosten der Unterkunft = Grundsicherung | Grundsicherung wird gekürzt |
| Essen, Getränke | Grundbedarf = Regelsatz | Anrechnung als Einkommen |
| Strom, Heizung, Wasser | Kosten der Unterkunft | Anrechnung als Einkommen |
| Kleidung des täglichen Bedarfs | Im Regelsatz enthalten | Anrechnung als Einkommen |
| Medikamente auf Rezept | Krankenkasse zahlt | Kein Grund für TV-Zahlung |
Die Faustregel
Fragen Sie sich: „Würde der Staat das auch ohne das Erbe bezahlen?" Wenn ja → der TV darf es nicht übernehmen. Wenn nein → der TV darf es finanzieren.
Grauzonen: Wo es kompliziert wird
Nebenkosten der Wohnung
Strom und Heizung sind grundsätzlich Kosten der Unterkunft (= Grundsicherung). Aber was, wenn das Kind in der elterlichen Immobilie wohnt und dort ein Wohnrecht hat? Dann können bestimmte Nebenkosten aus dem Nachlass finanziert werden – allerdings nur als Direktzahlung an den Versorger (z. B. an die Stadtwerke), nicht als Erstattung an das Kind.
Urlaub mit der Familie
Wenn das behinderte Kind mit seinen Geschwistern in den Urlaub fährt, darf der TV die Kosten des Kindes bezahlen – aber nicht den gesamten Familienurlaub. Tipp: Separate Buchung für das Kind oder anteilige Rechnung.
Teure Anschaffungen
Ein neues E-Bike für 3.000 Euro? Ein behindertengerechter Umbau der Wohnung für 15.000 Euro? Solche Ausgaben sind grundsätzlich möglich, wenn sie die Lebensqualität des Kindes verbessern und über den Grundbedarf hinausgehen. Der TV sollte bei größeren Summen aber seine Entscheidungsgründe dokumentieren.
Dokumentation: Warum sie überlebenswichtig ist
Was der TV festhalten sollte
Für jede Zuwendung aus dem Nachlass sollte der TV dokumentieren:
- Datum der Zuwendung
- Was wurde angeschafft oder bezahlt?
- Für wen (immer: für das behinderte Kind)
- Wie viel hat es gekostet?
- Wie wurde bezahlt? (Überweisung an Anbieter, Rechnung beilegen)
- Warum – kurze Begründung, warum das über den Grundbedarf hinausgeht
Warum das wichtig ist
Der Sozialhilfeträger kann jederzeit Nachweise verlangen. Wer sauber dokumentiert, spart sich langwierige Diskussionen. Außerdem:
- Die Nacherben haben ein Recht auf Rechnungslegung (§ 2218 i.V.m. § 666 BGB)
- Die Kontrollperson braucht Einblick in die Verwendung
- Bei einem TV-Wechsel muss der Nachfolger nahtlos übernehmen können
Einfache Praxis
Es muss keine professionelle Buchhaltung sein. Ein Ordner (oder ein digitaler Ordner) mit:
- Kontoauszügen des Nachlasskontos
- Rechnungen und Belegen
- Einer einfachen Jahresliste: Datum | Was | Für wen | Betrag
reicht in den meisten Fällen völlig aus.
Ein Rechenbeispiel: Ein Jahr als Testamentsvollstrecker
Ausgangslage: Verwaltetes Vermögen: 200.000 € (angelegt in ETFs und Festgeld). Jährliche Erträge bei 3 % Rendite: ca. 6.000 €.
| Monat | Zuwendung | Betrag | Zahlungsweg |
|---|---|---|---|
| Januar | Schwimmbad-Jahreskarte | 250 € | Direkt an Schwimmbad |
| März | Reittherapie (12 Sitzungen) | 1.200 € | Direkt an Therapeutin |
| Mai | Neues Tablet | 450 € | Direkt beim Händler |
| Juni | Ferienfreizeit (1 Woche) | 1.800 € | Direkt an Veranstalter |
| August | Sportverein + Ausrüstung | 350 € | Beitrag + Einkauf |
| Oktober | Winterkleidung (über Grundbedarf) | 300 € | Direkt im Geschäft |
| Dezember | Weihnachtsgeschenke | 400 € | Sachgeschenke |
| Gesamt | 4.750 € |
Ergebnis: 4.750 € Zuwendungen bei 6.000 € Erträgen. Das Vermögen wächst sogar leicht. Die Sozialleistungen laufen unberührt weiter. Und das Kind hatte ein Jahr voller Extras, die der Staat nie finanziert hätte.