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Patchwork-Familie und Behindertentestament

Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2026

Familie Berger-Yilmaz: Wenn Liebe auf Erbrecht trifft

Sandra Berger (42) hat aus erster Ehe zwei Kinder: Tim (16, gesund) und Mia (13, mit Down-Syndrom). Seit drei Jahren ist sie mit Emre Yilmaz (39) verheiratet, der eine Tochter aus erster Ehe mitbringt: Elif (11). Gemeinsam haben Sandra und Emre noch den kleinen Noah (2). Vier Kinder, zwei Ehen, eine Familie – und ein erbrechtliches Minenfeld.

Denn das Erbrecht kennt keine Patchwork-Familien. Es kennt nur Verwandtschaftsgrade, Güterstand und Blutlinien. Und gerade bei einem behinderten Kind wird jede Unklarheit zum Risiko.

Das Grundproblem: Wer erbt von wem?

In einer Patchwork-Familie ist die entscheidende Frage: Wer ist mit wem verwandt?

Erbrechtliche Verwandtschaft in der Familie Berger-Yilmaz

Kind Erbt von Sandra Erbt von Emre
Tim (Sandras Kind) Ja Nein (kein Verwandtschaftsverhältnis)
Mia (Sandras Kind, behindert) Ja Nein
Elif (Emres Kind) Nein Ja
Noah (gemeinsam) Ja Ja

Das bedeutet: Wenn Emre stirbt, erben nur Elif und Noah – nicht Tim und Mia. Wenn Sandra stirbt, erben nur Tim, Mia und Noah – nicht Elif.

Stiefkinder sind keine Erben

Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht gegenüber dem Stiefelternteil. Egal wie lange sie zusammenleben, egal wie eng die Beziehung ist – ohne Testament erbt das Stiefkind nichts.

Einzige Ausnahme: Adoption. Wird ein Stiefkind vom Stiefelternteil adoptiert, erhält es die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind – einschließlich des Erbrechts und des Pflichtteilsanspruchs.

Die Szenarien: Was passiert beim Tod eines Elternteils?

Sandra stirbt zuerst (ohne spezielles Testament)

Gesetzliche Erbfolge:

  • Emre (Ehegatte, Zugewinngemeinschaft): 1/2
  • Tim: 1/6
  • Mia: 1/6 → Sozialamt greift zu
  • Noah: 1/6
  • Elif: nichts (kein Verwandtschaftsverhältnis)

Probleme:

  1. Mia erbt 1/6 ohne Schutz → Sozialamt kassiert
  2. Elif erbt nichts → möglicherweise unfair, wenn Sandra sie wie ein eigenes Kind behandelt hat
  3. Emre sitzt in einer Erbengemeinschaft mit minderjährigen Kindern

Emre stirbt zuerst (ohne spezielles Testament)

Gesetzliche Erbfolge:

  • Sandra: 1/2
  • Elif: 1/4
  • Noah: 1/4
  • Tim, Mia: nichts

Problem: Tim und Mia gehen leer aus. Wenn Emre der Hauptverdiener war, fehlt plötzlich Einkommen – aber die Kinder aus Sandras erster Ehe haben keinen Erbanspruch an Emres Nachlass.

Der Albtraum: Sandra stirbt, Emre heiratet neu

Das schlimmste Szenario für die Kinder aus erster Ehe:

  1. Sandra stirbt, Emre erbt als Alleinerbe (Berliner Testament)
  2. Emre heiratet erneut – Partnerin Carla
  3. Emre stirbt → Carla erbt als Ehegattin
  4. Tim und Mia erben gar nichts – weder von Sandra (bereits an Emre gegangen) noch von Emre (kein Verwandtschaftsverhältnis)

Das gesamte Vermögen von Sandra fließt über Emre an eine fremde Person. Mia, das behinderte Kind, steht ohne alles da.

Lösungen für die Patchwork-Familie

1. Getrennte Vermögensstränge

Jeder Elternteil regelt das Erbe für seine Kinder separat:

  • Sandra setzt Tim und Noah als Vollerben ein, Mia als Vorerbin (mit Behindertentestament-Schutz)
  • Emre setzt Elif und Noah als Erben ein
  • Die Ehegatten sichern sich gegenseitig ab – aber getrennt vom Kindeserbe

2. Vor-/Nacherbschaft für den Ehegatten

Sandra setzt Emre als Vorerben ein (nicht als Vollerben). Nach Emres Tod geht das Vermögen an die Nacherben – Sandras Kinder. So ist sichergestellt, dass Sandras Vermögen in ihrer Linie bleibt, auch wenn Emre neu heiratet.

3. Stiefkind-Adoption prüfen

Wenn Emre Mia adoptiert, erhält sie ein gesetzliches Erbrecht gegenüber Emre. Das kann vorteilhaft sein (mehr Erbe), aber auch gefährlich (Pflichtteilsanspruch, den das Sozialamt überleiten könnte).

Empfehlung: Adoption nur nach sorgfältiger rechtlicher Beratung, die die Auswirkungen auf das Behindertentestament berücksichtigt.

4. Risikolebensversicherungen über Kreuz

Jeder Ehegatte schließt eine RLV ab, bei der der andere Ehegatte Bezugsberechtigter ist. So fließt im Todesfall Geld an den Überlebenden – außerhalb des Nachlasses und ohne Sozialamts-Zugriff.

5. Testamentarische Vermächtnisse für Stiefkinder

Wenn Sandra möchte, dass auch Elif etwas bekommt, kann sie ihr ein Vermächtnis aussetzen. Ein Vermächtnis ist kein Erbteil – Elif wird nicht Miterbin und muss nicht in die Erbengemeinschaft.

Besondere Stolperfallen in der Patchwork-Konstellation

Pflichtteil der Stiefkinder

Stiefkinder haben keinen Pflichtteilsanspruch – es sei denn, sie wurden adoptiert. Das ist wichtig: Wenn Sandra Elif nichts vererbt, kann Elif nichts fordern.

Umgekehrt: Wenn Emre Mia adoptiert hat, hat Mia einen Pflichtteilsanspruch an Emres Nachlass – und das Sozialamt könnte diesen überleiten.

Güterstand beachten

  • Zugewinngemeinschaft: Standard, Zugewinnausgleich beim Tod
  • Gütertrennung: Saubere Trennung, aber geringerer Ehegatten-Erbteil (1/4 statt 1/2)
  • Gütergemeinschaft: Selten, aber: gemeinsames Vermögen fällt in den Nachlass

Tipp: Bei Patchwork-Familien kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein – Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten (Schutz bei Scheidung), Gütertrennung im Todesfall (klarere Vermögenstrennung).

Unterhaltspflichten des Überlebenden

Der überlebende Ehegatte ist möglicherweise unterhaltspflichtig gegenüber den Stiefkindern – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Erbrecht und das Unterhaltsrecht können hier in Konflikt geraten.

Checkliste für Patchwork-Familien

  1. Wer erbt von wem? Erstellen Sie eine Übersicht aller Verwandtschaftsverhältnisse
  2. Stiefkinder absichern – durch Vermächtnisse, nicht durch Erbteile (einfacher, flexibler)
  3. Behindertentestament für das behinderte Kind – unabhängig von der Patchwork-Situation
  4. Vor-/Nacherbschaft für den Ehegatten – damit das Vermögen in der "richtigen" Linie bleibt
  5. RLV über Kreuz – finanzielle Absicherung außerhalb des Nachlasses
  6. Güterstand prüfen – ggf. Ehevertrag anpassen
  7. Regelmäßig aktualisieren – Patchwork-Konstellationen ändern sich häufiger als traditionelle Familien

Weiterführende Links

§ 1924 BGB – Gesetzliche Erben erster OrdnungZeigt, warum Stiefkinder NICHT zu den gesetzlichen Erben gehören – nur leibliche und adoptierte Kinder.
dejure.org
§ 1371 BGB – Zugewinnausgleich im TodesfallErbrechtliche Zugewinnpauschale, die bei Patchwork-Familien zu unerwarteten Vermögensverlagerungen führen kann.
dejure.org
§ 1939 BGB – VermächtnisGesetzliche Definition des Vermächtnisses – wichtiges Gestaltungsinstrument, um Stiefkinder ohne Erbeinsetzung zu bedenken.
dejure.org
§ 16 ErbStG – FreibeträgeErbschaftsteuerliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad, einschließlich Stiefkinder (Steuerklasse I, 400k Freibetrag).
dejure.org
§ 1767 BGB – Annahme als Kind (Volljährigenadoption)Gesetzestext zur Erwachsenenadoption, die Stiefkindern volles Erbrecht verschaffen kann.
gesetze-im-internet.de
§ 2100 BGB – NacherbeZentrale Norm für die Vor-/Nacherbschaftslösung, mit der in Patchwork-Familien getrennte Vermögensstränge gesichert werden.
dejure.org
BVKM: Vererben zugunsten behinderter MenschenUmfassender Ratgeber mit Musterformulierungen und Checklisten – auch für Patchwork-Konstellationen relevant.
bvkm.de

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