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Eltern sterben vor Großeltern – Was nun?

Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2026

Das Szenario: Wenn die Reihenfolge nicht stimmt

Normalerweise sterben Großeltern vor ihren Kindern. Doch das Leben hält sich nicht immer an diese Reihenfolge. Was passiert, wenn die Eltern eines behinderten Kindes vor den Großeltern sterben? Diese Situation ist für die betroffenen Familien nicht nur emotional verheerend – sie wirft auch schwerwiegende erbrechtliche Fragen auf.

Die Ausgangssituation

  • Die Großeltern leben noch
  • Ihr Kind (Elternteil des behinderten Enkels) ist bereits verstorben
  • Das behinderte Enkelkind lebt und bezieht Sozialleistungen
  • Die Großeltern haben möglicherweise kein oder ein veraltetes Testament

Das Problem: Ohne richtige testamentarische Vorsorge erbt das behinderte Enkelkind direkt von den Großeltern – und der Sozialhilfeträger greift auf das Erbe zu.

Das Eintrittsrecht: § 1924 Abs. 3 BGB

Was ist das Eintrittsrecht?

Das Eintrittsrecht (auch „Erbfolge nach Stämmen" genannt) ist ein zentrales Prinzip des deutschen Erbrechts: Wenn ein Erbe vor dem Erblasser stirbt, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle. Sie erben den Anteil, den das vorverstorbene Elternteil geerbt hätte.

Wie funktioniert es?

Beispiel: Großvater Karl hat zwei Kinder: Peter und Maria. Peter stirbt vor Karl und hinterlässt zwei Kinder: Anna (gesund) und Ben (behindert). Als Karl stirbt, erben Maria die eine Hälfte und Peters Kinder (Anna und Ben) zusammen die andere Hälfte – je ein Viertel.

Person Erbteil Folge
Maria (Tochter, lebt) 1/2 Erbt direkt
Anna (Enkelin, gesund) 1/4 Erbt über Eintrittsrecht
Ben (Enkel, behindert) 1/4 ⚠️ Sozialamt greift zu!

Peters Kinder treten an seine Stelle und teilen sich seinen Anteil (je 1/4).

Das Problem beim behinderten Enkelkind

Ben erbt ein Viertel des Nachlasses. Da er Sozialleistungen bezieht, wird dieses Erbe als Vermögen angerechnet. Die Folge:

  • Eingliederungshilfe: Wird gekürzt oder gestrichen (Vermögensgrenze ca. 63.000 €)
  • Grundsicherung: Wird gestrichen (Vermögensgrenze ca. 10.000 €)
  • Hilfe zur Pflege: Wird gestrichen

Das Erbe geht faktisch an den Sozialhilfeträger – genau das, was die Familie verhindern wollte.

Großeltern müssen jetzt handeln

Die Lösung: Behindertentestament der Großeltern

Die Großeltern müssen jetzt dringend ein Behindertentestament errichten – oder ihr bestehendes Testament anpassen. Die Struktur ist identisch mit dem Eltern-Behindertentestament:

1. Nicht befreite Vorerbschaft für das behinderte Enkelkind

Das Enkelkind wird als Vorerbe eingesetzt, kann aber nicht frei über das Vermögen verfügen. Der Sozialhilfeträger kann nicht zugreifen, weil das Vermögen der Nacherbenbindung unterliegt.

"Unser Enkelkind [Name] setzen wir als nicht befreiten Vorerben für den Anteil ein, der unserem vorverstorbenen Kind [Name] zugestanden hätte."

2. Nacherben bestimmen

Als Nacherben kommen in Frage:

  • Geschwister des behinderten Enkels (falls vorhanden)
  • Andere Enkelkinder (Kinder der noch lebenden Kinder der Großeltern)
  • Andere Verwandte

"Nacherben sind die Geschwister unseres Enkelkindes [Name] zu gleichen Teilen. Der Nacherbfall tritt ein mit dem Tod des Vorerben."

3. Dauertestamentsvollstreckung anordnen

Ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Erbteil des behinderten Enkels und setzt die Mittel ausschließlich ergänzend zu den Sozialleistungen ein.

"Für den Erbteil unseres Enkelkindes [Name] ordnen wir Dauertestamentsvollstreckung gemäß § 2209 BGB an."

4. Verwaltungsanweisungen

Der Testamentsvollstrecker erhält konkrete Anweisungen:

  • Zuwendungen nur als Sachleistungen (nie Geld direkt auf das Konto)
  • Nur ergänzend zu Sozialleistungen
  • Für Lebensqualität: Urlaub, Therapien, Freizeitgestaltung, besondere Wünsche

Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Wer kümmert sich um das Enkelkind?

Wenn die Eltern sterben und das Enkelkind minderjährig ist, stellt sich die Frage der Vormundschaft. Wenn das Enkelkind volljährig ist, geht es um die rechtliche Betreuung.

Großeltern als Vormund oder Betreuer

Großeltern können als Vormund (bei Minderjährigen) oder als rechtlicher Betreuer (bei Volljährigen) eingesetzt werden. Allerdings:

  • Alter und Gesundheit: Sind die Großeltern in der Lage, diese Aufgabe langfristig zu übernehmen?
  • Doppelrolle: Testamentsvollstrecker und Betreuer sollten verschiedene Personen sein
  • Nachfolge: Wer übernimmt, wenn die Großeltern selbst nicht mehr können?

Empfehlung

Die Großeltern sollten in ihrem Testament auch eine Betreuungsverfügung für das Enkelkind erstellen oder zumindest Empfehlungen aussprechen, wer die Betreuung übernehmen soll.

Koordination mit bestehendem Eltern-Testament

Wenn die Eltern ein Behindertentestament hatten

Hatten die vorverstorbenen Eltern bereits ein Behindertentestament, muss das Großeltern-Testament darauf abgestimmt werden:

  • Testamentsvollstrecker: Idealerweise denselben TV benennen
  • Nacherben: Gleiche Personen als Nacherben einsetzen
  • Verwaltungsanweisungen: Gleiche Grundsätze anwenden
  • Vermögenspool: Überlegen, ob die Vermögensmassen zusammengeführt oder getrennt verwaltet werden

Wenn die Eltern KEIN Behindertentestament hatten

Das ist die kritischste Situation: Das Erbe der Eltern ist bereits ungeschützt an das Enkelkind geflossen (oder wurde vom Sozialamt eingezogen). Die Großeltern müssen nun umso dringender ihr eigenes Vermögen absichern.

Zusätzliche Maßnahme: Die Großeltern sollten prüfen, ob das Erbe der Eltern noch vorhanden ist und ob eine nachträgliche Gestaltung möglich ist (z. B. durch Ausschlagung und Annahme als Nacherbe – nur in seltenen Fällen möglich).

Warum Zeitdruck besteht

Lebenserwartung der Großeltern

Nach dem Tod der Eltern sind die Großeltern oft die letzte Schutzlinie für das behinderte Enkelkind. Jeder Tag ohne Testament ist ein Risiko:

  • Die Großeltern können jederzeit versterben oder geschäftsunfähig werden
  • Eine Testamentserrichtung ist nur möglich, solange Testierfähigkeit besteht
  • Bei Demenz oder schwerer Erkrankung kann es zu spät sein

Sofortige Übergangsmaßnahme

Bis ein notarielles Behindertentestament erstellt ist, sollten die Großeltern sofort ein handschriftliches Testament verfassen:

"Hiermit setze ich mein Enkelkind [Name] als nicht befreiten Vorerben für [Anteil] meines Nachlasses ein. Nacherben sind [Namen]. Für den Erbteil ordne ich Dauertestamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstrecker bestimme ich [Name]."

Wichtig: Dieses Nottestament muss vollständig handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein (§ 2247 BGB).

Praktische Schritte für Großeltern

Sofort-Maßnahmen (innerhalb von 1 Woche)

  1. Handschriftliches Nottestament verfassen (wenn noch kein Testament vorhanden)
  2. Bestandsaufnahme: Welches Vermögen ist vorhanden? Gibt es Lebensversicherungen?
  3. Überblick verschaffen: Hatte das vorverstorbene Kind ein Testament? Wer ist Betreuer des Enkels?

Kurzfristig (innerhalb von 1 Monat)

  1. Notartermin vereinbaren – Fachanwalt für Erbrecht oder Notar mit Erfahrung im Behindertentestament
  2. Testamentsvollstrecker bestimmen – Vertrauensperson aus der Familie oder professioneller TV
  3. Betreuungsverfügung erstellen oder aktualisieren

Mittelfristig (innerhalb von 3 Monaten)

  1. Notarielles Behindertentestament errichten lassen
  2. Lebensversicherungen prüfen – Bezugsrechte korrekt eingestellt?
  3. Schenkungen zu Lebzeiten erwägen – Freibetrag (200.000 €) alle 10 Jahre nutzen
  4. Regelmäßige Überprüfung einplanen – Testament alle 3–5 Jahre prüfen

Checkliste für die Großeltern-Situation

  • Eltern des behinderten Enkels vorverstorben – Eintrittsrecht beachten
  • Bestehendes Testament prüfen – berücksichtigt es das Enkelkind?
  • Sofort handschriftliches Nottestament verfassen
  • Notartermin für Behindertentestament vereinbaren
  • Testamentsvollstrecker bestimmen
  • Nacherben festlegen
  • Verwaltungsanweisungen formulieren
  • Betreuungssituation des Enkels klären
  • Lebensversicherungen und Bezugsrechte prüfen
  • Steuerliche Optimierung mit Steuerberater besprechen

Weiterführende Links

§ 1924 BGB – Eintrittsrecht der EnkelEintrittsrecht nach Abs. 3: Fällt ein Kind weg, treten dessen Kinder an seine Stelle – zentrale Norm beim Vorversterben der Eltern.
dejure.org
§ 2250 BGB – Nottestament vor drei ZeugenGesetzestext zum Drei-Zeugen-Nottestament – relevant, wenn Großeltern unter Zeitdruck schnell handeln müssen.
dejure.org
§ 2252 BGB – Gültigkeitsdauer der NottestamenteNottestamente verlieren nach 3 Monaten ihre Gültigkeit – Großeltern müssen rechtzeitig ein reguläres Testament errichten.
dejure.org
§ 1814 BGB – Rechtliche BetreuungVoraussetzungen für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers für volljährige Menschen mit Behinderung.
dejure.org
§ 1924 BGB – Eintrittsrecht (Volltext)Amtlicher Gesetzestext zum Eintrittsrecht der Enkel bei vorverstorbenen Eltern.
gesetze-im-internet.de
§ 2250 BGB – Nottestament (Volltext)Amtlicher Gesetzestext zum Nottestament mit allen formalen Voraussetzungen.
gesetze-im-internet.de
Lebenshilfe: Einführung ins BetreuungsrechtVerständliche Einführung der Lebenshilfe in das Betreuungsrecht für Menschen mit Behinderung.
lebenshilfe.de
Familienratgeber: BehindertentestamentGrundlegende Erklärung – Großeltern können dieselben Strukturen wie Eltern nutzen.
familienratgeber.de

Weiterlesen

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