Testament gestalten
Die häufigsten Fehler beim Behindertentestament
Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2026
Wie ein Haus ohne Statik
Stellen Sie sich vor, jemand baut ein Haus – aber ohne Statiker. Die Wände stehen, das Dach ist drauf, es sieht gut aus. Doch beim ersten Sturm bricht alles zusammen. Beim Behindertentestament ist es ähnlich: Viele Familien haben "irgendein" Testament – aber es enthält Fehler, die den gesamten Schutz zunichtemachen. Hier sind die zehn häufigsten.
Fehler 1: Gar kein Testament
Was passiert: Die gesetzliche Erbfolge greift. Das behinderte Kind erbt seinen Anteil – und das Sozialamt kassiert alles über dem Schonvermögen.
Wie vermeiden: Ein Behindertentestament erstellen. Klingt trivial, wird aber von erschreckend vielen Familien aufgeschoben. Jeder Tag ohne Testament ist ein Risikotag.
Fehler 2: "Normales" Testament
Was passiert: Das Kind wird als Vollerbe eingesetzt. Es erbt frei – und verliert seine Sozialleistungen, bis das Erbe aufgebraucht ist.
Wie vermeiden: Vor- und Nacherbschaft anordnen, nicht einfach "vererben". Der Unterschied zwischen Vollerbe und Vorerbe ist der Unterschied zwischen Schutz und Schutzlosigkeit.
Fehler 3: Kind enterben
Was passiert: Das Kind hat trotzdem einen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 BGB). Das Sozialamt kann diesen Anspruch per Überleitung (§ 93 SGB XII) auf sich umleiten und geltend machen.
Wie vermeiden: Kind als Vorerben einsetzen – mit einem Erbteil, der leicht über dem Pflichtteil liegt. Dann hat das Kind keinen Anreiz (und das Sozialamt keine Möglichkeit), den Pflichtteil einzufordern.
Fehler 4: Fehlende Testamentsvollstreckung
Was passiert: Selbst bei korrekter Vor-/Nacherbschaft kann das Sozialamt auf die Erträge zugreifen (Zinsen, Mieteinnahmen, Dividenden). Denn ohne TV hat der Vorerbe selbst Zugriff auf diese Erträge – und damit auch das Sozialamt.
Wie vermeiden: Dauertestamentsvollstreckung anordnen (§ 2209 BGB). Der TV – und nur der TV – verwaltet das Vermögen und entscheidet über Zuwendungen.
Fehler 5: Falsche Erbquoten
Was passiert: Wird der Erbteil des behinderten Kindes auf exakt den Pflichtteil oder darunter gesetzt, kann das Sozialamt argumentieren, dass das Kind durch die Testamentsgestaltung schlechter gestellt wird als bei gesetzlicher Erbfolge – und den Pflichtteil einfordern.
Wie vermeiden: Erbteil leicht über dem Pflichtteil ansetzen. Bei drei Kindern und überlebendem Ehegatten (Zugewinngemeinschaft) beträgt der Pflichtteil 1/12. Ein Erbteil von 1/10 ist sicherer.
Fehler 6: Vergessene Pflichtteilsklausel
Was passiert: Die gesunden Kinder könnten beim Tod des erstversterbenden Elternteils ihren Pflichtteil fordern. Das gefährdet die gesamte Nachlassplanung – der überlebende Elternteil muss auszahlen und hat weniger Vermögen, um das behinderte Kind abzusichern.
Wie vermeiden: Pflichtteilsstrafklausel aufnehmen: Wer beim ersten Erbfall den Pflichtteil fordert, wird beim zweiten Erbfall auch auf den Pflichtteil gesetzt. Das schreckt ab.
Fehler 7: Keine Katastrophenklausel
Was passiert: Sterben beide Eltern gleichzeitig (Unfall, Katastrophe), greift das Testament möglicherweise nicht wie geplant. Der überlebende Ehegatte, der das Vermögen verwalten sollte, gibt es nicht.
Wie vermeiden: Eine Katastrophenklausel aufnehmen, die regelt:
- Wer erbt in welcher Quote
- Wer wird Testamentsvollstrecker
- Wer wird Vormund für minderjährige Kinder
- Wie wird die Immobilie behandelt
Fehler 8: DIY ohne fachliche Prüfung
Was passiert: Selbstgeschriebene Testamente enthalten oft Formulierungsfehler, die den gesamten Schutz aushebeln. Typisch: Falsches Vokabular ("Mein Sohn soll alles bekommen" statt korrekte Vor-/Nacherbschafts-Anordnung), fehlende Paragrafen-Verweise, widersprüchliche Klauseln.
Wie vermeiden: Fachanwalt für Erbrecht hinzuziehen. Das kostet 500-2.000 Euro – ein Bruchteil dessen, was ein fehlerhaftes Testament kosten kann.
Fehler 9: Veraltetes Testament
Was passiert: Das Testament wurde vor 15 Jahren erstellt. Seitdem hat sich viel verändert: neues BTHG, veränderte Vermögensgrenzen, neue Familienverhältnisse (Scheidung, neue Kinder, Umzug). Das alte Testament passt nicht mehr.
Wie vermeiden: Testament alle 3-5 Jahre überprüfen – oder bei jeder wesentlichen Lebensveränderung:
- Geburt/Tod eines Kindes
- Scheidung/Wiederheirat
- Immobilienkauf/-verkauf
- Wesentliche Vermögensänderung
- Gesetzesänderungen (BTHG, Erbrechtsreform)
Fehler 10: Fehlende Betreuungsverfügung
Was passiert: Dieser Fehler betrifft nicht das Testament selbst, aber die Gesamtplanung: Wer kümmert sich um Ihr Kind, wenn Sie nicht mehr da sind? Ohne Betreuungsverfügung entscheidet das Betreuungsgericht – möglicherweise anders, als Sie es sich wünschen.
Wie vermeiden: Parallel zum Testament eine Betreuungsverfügung erstellen. Darin legen Sie fest:
- Wer soll Betreuer werden (und wer nicht)
- Wie soll Ihr Kind wohnen
- Welche Werte und Wünsche sollen berücksichtigt werden
Bonus: Vergessene Risikolebensversicherung
Viele Familien vergessen, dass auch Lebensversicherungen in den Nachlass fallen können – wenn das behinderte Kind als Bezugsberechtigter eingesetzt ist, erhält es die Summe direkt. Das Sozialamt greift zu.
Lösung: Bezugsberechtigter der RLV sollte der überlebende Ehepartner sein, nicht die Kinder. So fließt das Geld außerhalb des Nachlasses an den Partner, der dann über das Behindertentestament für die richtige Verteilung sorgt.
Zusammenfassung: Die Fehler-Checkliste
| Fehler | Konsequenz | Vermeidung |
|---|---|---|
| Kein Testament | Sozialamt kassiert | Testament erstellen |
| Normales Testament | Vollerbschaft = kein Schutz | Vor-/Nacherbschaft |
| Enterben | Pflichtteil wird übergeleitet | Erbteil > Pflichtteil |
| Kein TV | Erträge gehen ans Amt | Dauertestamentsvollstreckung |
| Falsche Quoten | Pflichtteil einklagbar | Quote leicht über Pflichtteil |
| Keine Pflichtteilsklausel | Gesunde Kinder fordern | Strafklausel aufnehmen |
| Keine Katastrophenklausel | Lücke bei Simultantod | Klausel ergänzen |
| DIY | Formfehler | Fachanwalt prüfen lassen |
| Veraltet | Passt nicht mehr | Regelmäßig aktualisieren |
| Keine Betreuungsverfügung | Gericht entscheidet | Verfügung erstellen |
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